Verfahrenskostenhilfe
Kategorie: Kosten

Vor dem Familiengericht finden seit der Reform der Normen, die für das Gericht gelten, nur noch Verfahren, keine Prozesse mehr statt. Wie früher die Prozeßkostenhilfe kann nun Verfahrenskostenhilfe von Personen beantragt werden, die nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens aufzubringen.
Sofern die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, werden die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts / Rechtsanwältin durch die Staatskasse im Umfang der Bewilligung übernommen. Nicht übernommen werden aber die Kosten eines gegnerischen Rechtsanwalts sofern das Verfahren verloren geht.

vk linda pritzkoLinda Pritzko
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Bramfelder Chaussee 218
22177 Hamburg

Beachten Sie bitte die neue Anschrift und Telefonnummer.

 

 

Telefon: 040  28 80 30 16
E-Mail : lpritzko@pritzko.de