Unterhalt

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Sowohl während der Trennungszeit als auch bei einer Ehescheidung sind Unterhaltsfragen betreffend Kinder und Ehegatten zu klären.

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Mangelfälle

Dort reicht das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht aus und führt häufig zu sogenannten Rangfragen, also der Frage: Wer wird von dem zur Verfügung stehenden Einkommen zunächst bedient und erhält eine unterhaltsbedürftige Person eventuell nichts oder weniger, da das Einkommen nicht ausreicht.
Grundsätzlich geregelt ist jetzt, dass minderjährige Kinder den Ehegatten vorgehen.

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt richtet sich wie bei dem Ehegattenunterhalt in der Regel nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Streitig sind häufig auch die Fragen, welche Bereinigungs- /Abzugspositionen geltend gemacht werden können, wie z.B. Altersvorsorgeaufwendungen.
Ist das Einkommen ermittelt, so ist in der Regel die Düsseldorfer Tabelle anzuwenden. Genauen Aufschluss, welche Sätze für die Berechnung herangezogen werden, gibt wiederum die jeweilige Leitlinie des zuständigen Oberlandesgerichts ( s.o. Ehegattenunterhalt).

Ehegattenunterhalt

Während der Trennungszeit besteht häufig für den getrennt lebenden Ehegatten ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ab rechtskräftiger Ehescheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Die Unterhaltsberechnungen können voneinander abweichen, da sich mit Ablauf einer längeren Trennungszeit die Anforderungen an den getrennt lebenden Ehegatten, eine Arbeit auszuweiten oder aufzunehmen und selbst für den eigenen Bedarf zu sorgen ändern.
Jeder Fall ist aber ein Einzelfall.
Genaue Berechnungen und Betrachtung des einzelnen Falles ist erforderlich.
Ergänzende Grundlagen für den Unterhalt sind die jeweiligen Leitlinien des für den betreffenden Standort zuständigen (in Hamburg beispielsweise: Leitlinien des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg). Dort finden sich u.a. Angaben zu Selbstbehaltssätzen und zu Positionen, die von dem für den Unterhalt relevanten Einkommen abgezogen werden dürfen
(Bereinigung des Einkommens).

vk linda pritzkoLinda Pritzko
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Bramfelder Chaussee 218
22177 Hamburg

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