Kindesunterhalt
Kategorie: Unterhalt

Kindesunterhalt richtet sich wie bei dem Ehegattenunterhalt in der Regel nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Streitig sind häufig auch die Fragen, welche Bereinigungs- /Abzugspositionen geltend gemacht werden können, wie z.B. Altersvorsorgeaufwendungen.
Ist das Einkommen ermittelt, so ist in der Regel die Düsseldorfer Tabelle anzuwenden. Genauen Aufschluss, welche Sätze für die Berechnung herangezogen werden, gibt wiederum die jeweilige Leitlinie des zuständigen Oberlandesgerichts ( s.o. Ehegattenunterhalt).

vk linda pritzkoLinda Pritzko
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Bramfelder Chaussee 292-296
22179 Hamburg

 


 

Telefon: 040 - 6000 93-30
E-Mail : lpritzko@pritzko.de